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Artenschutz im B-Planverfahren

Im Rahmen von Bebauungsplanverfahren kommt es nicht selten zu Problemen in der Bewältigung artenschutzrechtlicher Konflikte.

Für die Klärung artenschutzrechtlicher Betroffenheiten spielt die Qualität faunistischer Untersuchungen oft eine entscheidende Rolle für die Umweltverträglichkeitsprüfung und den  verzögerungsfreien Projektverlauf.

Im Rahmen von Gebäuderückbauten sind die Verbote zum Schutz besonders geschützter Tierarten nach §44 BNatSchG zu beachten.

Hier spielen gebäudebewohnende Fleder-maus- und Vogelarten ein wichtige Rolle.

Für die fachgerechte Begutachtung,  bio-logische Baubegleitung und Beratung zu Minimierungs- und Kompensationsmaßnah-men fordern Sie gern ein Angebot an.

Fledermauskotpellets an einr Hauswand.
Fledermauskotpellets an einr Hauswand.
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